3. Ruhestörung:
Sämtliche Gerätschaften wie Radio und andere Musikabspielgeräte, Fernseher, Tablets und Smartphones sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Insbesondere sind Lärmbelästigungen durch geöffnete Türen und Fenster sowie Lärmverursachung im Außenbereich des Wohnhauses strikt zu unterlassen. Dies gilt auch für lautes Telefonieren im Freisprechmodus.
Auf dem Grundstück gibt es spezielle Ruhebereiche: vor den jeweiligen Hauseingängen, im Bereich des Gehweges zwischen Haus 1 und Haus 2 sowie in den Treppenhäusern. Hier gilt ganztägig eine erhöhte Verpflichtung, sich ruhig zu verhalten.
Wir bitten Sie insbesondere aus Rücksicht auf die Nachbarschaft und Ihre Mitbewohner der Hausordnung Folge zu leisten!