Hausordnung

1. Videoüberwachung Die gesamte Anlage wird in den öffentlichen Bereichen wie Treppenhaus, Waschraum, Mülltonnen, Zugänge vor den Hauseingangstüren durch Kameras überwacht und deren Aufzeichnungen gespeichert. Die Aufzeichnungen werden auf Einhaltung der Hausordnung sowie bei Vergehen oder Störungen gegen die Hausordnung ausgewertet.
2. Ruhezeiten: Mittagsruhe von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Die Nachtruhe dauert von 21:00 Uhr bis 08:00 Uhr. Während dieser Zeiten gilt eine erhöhte Verpflichtung aller Bewohner, sich ruhig und rücksichtsvoll zu verhalten.
3. Ruhestörung: Sämtliche Gerätschaften wie Radio und andere Musikabspielgeräte, Fernseher, Tablets und Smartphones sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Insbesondere sind Lärmbelästigungen durch geöffnete Türen und Fenster sowie Lärmverursachung im Außenbereich des Wohnhauses strikt zu unterlassen. Dies gilt auch für lautes Telefonieren im Freisprechmodus.

Auf dem Grundstück gibt es spezielle Ruhebereiche: vor den jeweiligen Hauseingängen, im Bereich des Gehweges zwischen Haus 1 und Haus 2 sowie in den Treppenhäusern. Hier gilt ganztägig eine erhöhte Verpflichtung, sich ruhig zu verhalten.

Wir bitten Sie insbesondere aus Rücksicht auf die Nachbarschaft und Ihre Mitbewohner der Hausordnung Folge zu leisten!
4. Mobiliar in den Appartements: Das gesamte Mobiliar ist pfleglich zu behandeln. Beschädigungen oder Verschmutzungen sind der Hausverwaltung zu melden.

Eigenes Mobiliar darf aus hygienischen Gründen nicht in die Wohnungen mitgebracht werden. Dies gilt insbesondere auch für Teppiche, Matratzen, Vorhänge und Bettwäsche.
5. Rauchmelder / Hausalarm Alle Appartements sowie die Treppenhausflure werden durch einen Hausalarm, also zentral überwachte Rauchmelder geschützt. Bei Auslösen wird das gesamte Gebäude alarmiert. Ein Eingriff in den Hausalarm, zum Beispiel durch Abbau oder Abdecken des Rauchmelders, ist ein Eingriff in die Sicherheit des gesamten Gebäudes sowie dessen Bewohner und daher strengstens verboten. Bei Missachtung erfolgt eine sofortige, fristlose Kündigung des Beherbergungsverhältnis.
6. Treppenhäuser und Flure Die Treppenhäuser und Flure stellen Fluchtwege dar und sind jederzeit freizuhalten. Das Abstellen von Gegenständen aller Art ist dort untersagt und stellt ebenso einen Eingriff in die Sicherheit des gesamten Gebäudes und dessen Bewohner dar.

Schuhe dürfen ebenso nicht in den Hausfluren oder vor den Appartementtüren abgestellt. Abgestellte Schuhe werden von uns ohne Vorwarnung entfernt.

Bei Missachtung erfolgt eine sofortige, fristlose Kündigung des Beherbergungsverhältnis.

7. Rauchverbot / Verbot des Drogenkonsums Das Rauchen ist in allen Gebäudeteilen, also in den öffentlichen Bereichen sowie in den Appartements, strengstens verboten. Nutzen Sie bitte dafür die Raucherbereiche am Eingang der Gebäude.

Ebenso verboten ist das Konsumieren von illegalen Drogen jeglicher Art sowie das Konsumieren von Cannabis. Bei Verstoß gegen diese Regelung erfolgt eine sofortige, fristlose Kündigung.

Seien Sie den Kindern und den anderen Mitbewohnern ein Vorbild!
8. Besuch von fremden Personen / Übernachtung von fremden Personen Dies betriff fremde Personen im Sinne von Personen, mit denen kein Beherbergungsvertrag besteht. Besuch von fremden Personen ist von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr nicht erlaubt. Bei Störungen kann der Zutritt für fremden Personen komplett untersagt werden.

Das Übernachten von fremden Personen ist generell untersagt und führt ohne Vorwarnung zur Kündigung des Beherbergungsverhältnisses.
9. Spielverhalten: Das Spielen auf der Straße ist wegen der Gefahr durch den Straßenverkehr nicht erlaubt. Nutzen Sie den Garten neben Haus 1 sowie hinter Haus 2. Ebenso kann der nahegelegene, öffentliche Spielplatz genutzt werden. Ebenso ist das Spielen, Rennen und Lärmen in den Ruhebereichen nicht erlaubt (siehe Punkt 2).
10. Aufsichtspflicht: Die Eltern werden auf Ihre Aufsichtspflicht für Ihre Kinder hingewiesen. Dies gilt insbesondere auf den öffentlichen Flächen sowie auch dem Grundstück des Beherbergungsbetriebs. Eltern haften für Ihre Kinder!
11. Haustiere Das Halten von Haustieren aller Art ist in unseren Appartements nicht erlaubt. Dies gilt ebenso für den zeitweisen Aufenthalt von Tieren aller, egal ob zu Besuchszwecken oder aus anderen Gründen.
12. Waschraum Wir bitten Sie den Waschraum pfleglich und sauber zu halten. In den bereitgestellten Waschmaschinen ist das Waschen von Schuhen, Teppichen oder anderen schweren Gegenständen verboten. Es ist nur erlaubt eigene Wäsche zu waschen – Wäsche von Hausfremden darf in unserem Waschraum nicht gereinigt werden. Der ausgehängte Waschplan mit den für Sie zugewiesenen Waschzeiten ist verbindlich. Im Sinne einer einwandfreien Hygiene bitten wir Sie Ihre Kleidung und Bettwäsche regelmäßig zu waschen. Der Aufenthalt von Kindern ist im Waschraum verboten.

Bitte berücksichtigen Sie auch unsere separate Waschraumordnung. Wir prüfen die Einhaltung dieser Regelung über die Videoüberwachung!

Wir weisen Sie darauf hin, dass im Unterschied zu anderen Beherbergungsbetrieben, das Waschen für Bewohner kostenfrei ist. Sollten die oben genannten Punkte nicht eingehalten werden, sehen wir uns gezwungen zukünftig die Nutzung der Waschräume kostenpflichtig zu gestalten.



13. Müllentsorgung: Hausmüll muss sachgemäß in den entsprechenden Containern entsorgt werden. Mülltüten dürfen nicht neben dem Container abgestellt werden.
14. Grillen: Das Grillen ist auf dem gesamten Gelände untersagt.
15. Lüften & Energieverbrauch: In der kalten Jahreszeit sind Fenster und Türen von Keller und Treppenhaus geschlossen zu halten. Dies gilt auch für die Fenster in den Appartements. Alle Fenster sind mit Sensoren ausgestattet. Durch das Öffnen wird die Heizung in den Appartements automatisch auf Frostschutz abgesenkt, Ihr Appartement nur noch minimal geheizt. Dies bedeutet Fenster auf -> Heizung aus! Es ist in Appartements sinnvoll eine tägliche Stoßlüftung von 2x15 Minuten zu machen. Dauerhaftes Lüften mit geöffneten Fenstern macht dagegen keinerlei Sinn.

Die Temperaturen sowie die Fensteröffnungen werden im gesamten Gebäude von zentraler Stelle überwacht und aufgezeichnet.

Die Beleuchtungen in den Appartements sollen im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit unseren Ressourcen bei Verlassen des Appartements oder bei Nichtbenutzung ausgeschaltet werden.
16. Parken: Die Bewohner werden darauf hingewiesen die hauseigenen Parkplätze an der Stieglstr. 93 zu nutzen.
Allgemeiner Hinweis Wir weißen darauf hin, dass es bei Nichteinhaltung der Hausordnung zur Abmahnung oder Kündigung des Beherbergungsvertrags kommen kann.

Sie können die Hausordnung mit einem Übersetzungstool (z.B. Google-Translater) in Ihre Muttersprache übersetzen lassen. Für Übersetzungsfehler übernehmen wir keine Haftung, die deutschsprachige Fassung der Hausordnung ist verbindlich.

Weiteres:

Home Hausordnung Waschraumordnung